Hausordnung

In der Schulkonferenz vom 01.09.2025 wurde über eine Neufassung der Hausordnung für die Wilhelm-Adolph-von-Trützschler-Oberschule abgestimmt. Die neue, ab 08.09.2025 gültige Hausordnung finden Sie hier oder als Download unten.

"Es kommt nicht darauf an, was wir sind, sondern was wir tun."

Wilhelm Adolph von Trützschler

  1. Im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Schulgesetzes.
  2. Beim Vorklingeln ist jeder an seinem Platz. Wir sind bereit für den Unterricht.
  3. Wir grüßen uns gegenseitig und gehen respektvoll miteinander um. Zur Wahrung des Schulfriedens und der Achtung aller am Schulleben Beteiligten verzichten wir auf herabwürdigende, rassistische, antidemokratische oder verfassungswidrige Kennzeichen, Symbole und Aussagen.
  4. Wir achten auf ein angemessenes und zweckmäßiges Erscheinungsbild. Dies schließt insbesondere auch die Umsetzbarkeit der Fachraumordnungen im Fachunterricht ein.
  5. Wir achten auf Hygiene, Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus sowie im Schulgelände. Jacken und weitere Oberbekleidung werden vor Unterrichtsbeginn im Spind verstaut.
  6. Alle elektronischen Kommunikationsmittel und Player sind ausgeschaltet in der Schultasche zu verstauen und dürfen nur auf Anweisung der Lehrkraft im Unterricht genutzt werden. Aufnahmen jeglicher Art sind während des Schulbetriebs im gesamten Schulbereich verboten.
  7. Wir achten auf persönliches, schulisches und fremdes Eigentum und gehen verantwortungsbewusst damit um.
  8. Ich verlasse das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten, sowie in Freistunden nicht ohne Erlaubnis der Lehrkraft.
  9. Der Speiseraum wird nur von den Essensteilnehmern genutzt.
  10. Für mein eigenes Fehlverhalten stehe ich ein und trage die Konsequenzen.
  11. Schulfremden Personen wird nur durch Mitarbeitende der Schule Eintritt gewährt.

Falkenstein, den 01.09.2025

aktuelle Hausordnung
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